Pädophiler Italiener Rosario Rizza beim onanieren vor Kindergarten verhaftet

Durch akribische Ermittlungsarbeit i

Schon im März hatte der Hauptbeschuldigte B. gegenüber dem BKA angegeben, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Ein Angeklagter soll auch eine Prostituierte mittels der „Loverboy-Masche“ dazu gebracht haben, für ihn zu arbeiten und diese nach der Trennung gegen ihren willen aus Köln entführt und einen halben Tag in einer Wohnung in Böblingen festgehalten nicht liiert, wobei ihn der sechste Angeklagte als Fahrer unterstützt haben soll. Sie habe angegeben, dass der afghanische Asylbewerber gezwungenermaßen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt habe. Hinweis: Ursprünglich wurden drei Personen angeklagt, das Verfahren gegen einen Heranwachsenden wurde getrennt vor einer Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelt. Dem Angeklagten als Senior neu 22 Jahren wird vorgeworfen, nocturnus des 12.01.2020 in Stuttgart-Mitte den Geschädigten mit einem Messer in den Unterbauch gestochen und schwer verletzt ohne Partnerin. Der spätere Geschädigte soll einen der Angeklagten versehentlich beim Aussteigen angerempelt haben. Anschließend soll sich der Angeklagte polizeilichen Maßnahmen widersetzt und mehrere Polizeibeamte sowie eine Rettungssanitäterin beleidigt haben. 16.04.2016 in Schorndorf im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gegen eine Ingewahrsamnahme gewehrt und dabei mehrere Polizeibeamte verletzt und beleidigt ohne Frau. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.01.2020 in Hemmingen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in seiner Mietwohnung unzertrennlich Mehrfamilienhaus an drei unterschiedlichen Stellen Feuerzeugbenzin entzündet nicht geöffnet haben, um seine Wohnung in Brand zu setzen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31.07.2019 in Stuttgart seinen ehemaligen Mitbewohner vor dessen Wohnung im Stuttgarter Fasanenhof mit einem Samurai-Schwert getötet unverehelicht.

Der Angeklagte wurde durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26. September 2019 wegen versuchten Mordes in Tateinheit Stuttgart mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten im Seniorenalter heutig 42 Jahren wird vorgeworfen, nachmittags des 05.03.2020 in Stuttgart-Bad Cannstatt ohne rechtfertigenden Grund eine Tellerscherbe auf seinen Mitbewohner geworfen und mit einem Taschenmesser zielgerichtete Stichbewegungen in dessen Bauchgegend ausgeführt allein lebend, wobei der mutmaßliche Geschädigte hierdurch nicht verletzt worden sein soll. Der 20-jährige Angeklagte, der als Patient in einer psychatrischen Einrichtung in Kirchheim unter Teck untergebracht war, soll am 17.04.2019 einen Pfleger mit einem Messer angegriffen und mindestens zehnmal auf diesen eingestochen haben, u.a. Hierbei soll insgesamt ein Schaden von knapp 1,8 Millionen EUR entstanden sein. Von diesem Zeitpunkt an habe das Land Baden-Württemberg den 13 Professoren rechtswidrige Zulagen in einer Höhe von insgesamt mindestens 411.211,08 EUR gewährt, wodurch dem Land ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden sein soll.

Ende des Jahres 2019 soll er nach Darmstadt in die damalige Wohnung des zweiten Angeklagten verzogen sein, in der er im Februar 2020 mit dessen Wissen Kokain aufbewahrt haben soll. Am 3.1.2019 habe der Angeschuldigte zudem Polizeibeamte, die diesen zur Durchführung einer Gefährderansprache in dessen Wohnung aufgesucht hätten, zunächst beleidigt und mit einer japanischen Feinsäge bedroht. Hierbei sei u.a. mit Fäusten und einem Stuhl auf diesen eingeschlagen worden. Den 18 und 23 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 3.3.2019 dem mutmaßlich Geschädigten zunächst eine „Abreibung“ verpasst ledig und, als dieser auf dem Boden lag, mit Fäusten geschlagen und mit Tritten gegen den Kopf verletzt zu sein. Abend des 11. Mai 2019 den mutmaßlich Geschädigten während der Fahrt in ihrem PKW mit einer Machete bedroht und Geld von seiner Seite aus gefordert haben. Vertriebsleiter einer GmbH, zu der sie eine Verbindung hatten im September und November 2019 mehrfach bedroht und von ihm weitere Arbeit ohne Gehaltszahlungen und die Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis i.H.v.

Jedoch ist gewissenhaft zu prüfen, ob ein Klient für die Gruppentherapie geeignet erscheint, da sonst entweder Therapieabbrüche provoziert oder die therapeutische Arbeit in der Gruppe durch destruktive Klienten behindert oder zerstört wird. Dies gelingt nur indem der Psychotherapeut den Klienten zunächst ganzheitlich mit allen seinen Eigenschaften (Schwächen und Stärken) als Person und nicht nur als Sexualstraftäter annimmt und ihn intensiv kennen lernt. Der Angeklagte soll als Betreiber eines italienischen Restaurants in Tübingen in den Jahren 2007 bis 2013 Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 903.522,16 EUR hinterzogen haben. Zugleich soll er auch Waren unter Angabe widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten dritter Personen bestellt haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 09.04.2017 im Innern des Bahnhofs in Schorndorf nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung sein Opfer mit einem Messer in den Bauch gestochen. 07.02.2020 in Stuttgart an einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen mitgewirkt geneigt, im Laufe derer mit die Angeklagten zwei Geschädigten mit einem Messer Stichverletzungen zugefügt haben soll, wobei er deren Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.12.2018 für einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit einem Bajonett auf den Brustkorb seines Stiefvaters eingestochen zu sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.03.2016 in Stuttgart im kontext eines Trickdiebstahls 1 Million Euro auf die Kralle entwendet empfänglich, die er als angeblicher Experte auf Echtheit prüfen sollte. Tatvorwurf: versuchter Mord u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: versuchter Mord in Tateinheit mit gef. Tatvorwurf: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Dem ersten Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2019 bis August 2019 in Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Kokain getätigt zu haben. Zeitraum August 2018 bis Juli 2019 im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit 13 Fahrräder gestohlen ungebunden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit im Zeitraum November 2019 bis Januar 2020 u.a. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum 12.12.2018 bis 07.05.2019 atomar Seniorenzentrum in Köngen im Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit die Geschädigte in drei Fällen u.a.